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Reisepass

"Ein Reisepass (in Deutschland im amtlichen Sprachgebrauch auch als Nationalpass bezeichnet) ist im engeren und ursprünglichen Sinne ein amtlicher Ausweis, der an den Inhaber von dem Staat herausgegeben wird, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der nach dem Recht des ausstellenden Staates zum grenzüberschreitenden Reisen und im Grundsatz zur Rückkehr in das eigene Hoheitsgebiet berechtigt. Der Pass bleibt Eigentum des jeweiligen Staates und dient der Identifizierung und Legitimation gegenüber staatlichen Behörden und zudem gegenüber privaten Einrichtungen sowie gegenüber Privatpersonen." - (de.wikipedia.org 25.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Ausweis von Willi Lauben (jr.), 3. April 1946Bescheid zum Entzug des Reisepasses von Karl Duldhardt, 8. Dezember 1933
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