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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

Grundbücher – sofern vorhanden – werden weltweit von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen nach bestimmten, regional unterschiedlichen Regeln geführt. Sie sind ein mehr oder weniger vollständiges Verzeichnis aller in einem Bezirk vorhandenen Grundstücke und deren Eigentümer.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Grundbuchauszug Wolmirstedt Band 22, Blatt Nr. 1073, 19. April 1934Rechnung über Gerichtskosten Amtsgericht Wolmirstedt, 6. September 1919Grundbuchauszug für Erich Kollecker, 14. Juli 1971Grundbuchauszug für Erich Kollecker, 27. August 1952
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