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Bürger

Als Bürger (lateinisch civis) werden Angehörige eines Staates bzw. einer Kommune bezeichnet.

Im staatsrechtlichen Sinn sind Staatsangehörige „Staatsbürger“, auf kommunaler Ebene sind in aller Regel die „Ein- oder Bewohner“ einer Stadt oder Gemeinde gemeint. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die „bürgerlichen Ehrenrechte“ (Rechte und Befugnisse) wie aktives und passives Wahlrecht. In einzelnen Staaten wie der Schweiz besitzen die Bezeichneten neben dem Wahlrecht noch das Stimmrecht: Das schweizerische Kommunalrecht unterscheidet den „Gemeindebürger“, der als Staatsangehöriger zur politischen Mitwirkung berechtigt ist, vom „Einwohner“ einer Gemeinde: dort Wohnende, aber nicht ihre politischen Rechte Ausübende.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Etude aus "Weiße Nächte"Bürgerfest (Fête Flamande)Die Zeitzer BraubürgerEigentliche unnd/ Kurtze Erklaerung welcher gestalt/ nach getroffenem Stillstand auff 12. Jahr/ lang derselbe zu Antorff den 14. Aprilis Anno 1609./ von dem Statthauß abgelesen vnnd verkuendigt/ und darauff allerley Frewdenspiel ge=/ halten worden.Gedenkblatt/ an die Ereigniße/ des 9ten 10ten 11ten Feb./ 1848.DER ENGELSTURZ
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