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Waise

"Als Waise (auf das dt. und niederl. Sprachgebiet beschränkte Wort mhd. weise, ahd. weiso, zu wīsan, ‚meiden, verlassen‘, immer im Femininum) oder Waisenkind wird ein Kind bezeichnet, das einen oder beide Elternteile verloren hat. Hierbei wird zwischen Vollwaisen (bei denen beide Eltern gestorben sind) und Halbwaisen (bei denen ein Elternteil gestorben ist) unterschieden. Dieses Kind wird nur Waise genannt, wenn der Verlust der Eltern in der Periode der Kindheit oder des Jugendalters liegt.

Verliert ein Mensch im Erwachsenenalter seine Eltern, spricht man nicht mehr von einer Waise. Im umgekehrten Fall bezeichnet man Eltern, die ein Kind verloren haben, als verwaiste Eltern. Gründe, die zum Verwaisen von Kindern führen können, sind u. a. Kriege, Katastrophen, Unfälle, Terrorismus oder Epidemien." - (de.wikipedia.org 24.10.2019)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Statuta der Witwen- und Waysen-Casse der SchuldienerNagelbildNagelbild, Motiv „Soldat vor aufgehender Sonne mit eisernem Kreuz und der Aufschrift Friede“
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