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Arbeitsvertrag

"Ein Arbeitsvertrag ist nach deutschem Recht ein privatrechtlicher Vertrag zweier Vertragspartner zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses. Die beiden Vertragspartner werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer genannt.

Es liegt daher nicht ein Arbeitsvertrag vor, weil im soziologischen Sinn ein „Arbeitnehmer“ beteiligt ist, sondern man hat die Arbeitnehmereigenschaft im rechtlichen Sinn auf Grund eines Arbeitsvertrages (nur) in Bezug auf das damit begründete Arbeitsverhältnis.

Das Recht des Arbeitsvertrages ist Bestandteil des Arbeitsrechts." - (de.wikipedia.org 08.01.2022)

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Dienstvertrag von Hans Siechau mit dem Innenministerium der DDR
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