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Bürgerbeteiligung

"Bürgerbeteiligung bezeichnet (in Deutschland) die Beteiligung („Partizipation“) der Bürger an einzelnen politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen und Planungsprozessen (Bürgerkommune). Auch bei der unternehmerischen Beteiligung von Bürgern an kommunaler Infrastruktur über Energiegenossenschaften wird von Bürgerbeteiligung gesprochen.

Der Begriff ist in der Theorie nicht scharf abgegrenzt und wird in der Praxis für eine Vielzahl unterschiedlicher Verfahren verwendet. Insbesondere wird (in Deutschland) oft diskutiert, ob direktdemokratische Entscheidungsverfahren wie der Bürgerentscheid in den Begriff Bürgerbeteiligung einbezogen werden müssen.Im engeren Wortsinn sind üblicherweise mit dem Begriff Bürgerbeteiligung direktdemokratische Verfahren (in Deutschland) oft nicht mit gemeint, in einem weiteren Wortsinn (und Einbezug eingehender direktdemokratischer Erfahrung) hingegen gehören diese Verfahren zur Bedeutung des Begriffs dazu. In einigen Quellen ist diese Zugehörigkeit unbestritten. In Begegnungen wird zunehmend darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um punktuelle, oder sogar eingeschränkte Prozesse handelt, sondern um eine breit gelebte Kultur." - (de.wikipedia.org 05.12.2019)

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