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Kirchensteuer

"Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die der Staat zugunsten bestimmter Religionsgemeinschaften von deren Mitgliedern zur Finanzierung religiös motivierter Aufgaben (z. B. Bau und Unterhaltung der Kirchen, Bezahlung der Geistlichen, Kindertagesstätten, Seniorenwohnheime) erhebt. Sie existiert, in dieser Form, aktuell, im Dezember 2019 vor allem in Deutschland und der Schweiz. In Österreich sind die Finanzierungsbeiträge von Gesetzes wegen als Kirchenbeitrag direkt an die Kirchen der Mitglieder zu bezahlen. Auch wenn es sich dabei formal um keine Steuer handelt, wird dennoch in Österreich synonym der Begriff Kirchensteuer verwendet." - (de.wikipedia.org 16.05.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Kirchensteuerbescheid für Karl Tettenborn, 1932Kirchensteuerbescheid für Hans Freimann, 1934
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