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Berufsausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag ist in Deutschland ein Vertrag zwischen einer oder einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Durch den Berufsausbildungsvertrag kommt ein Berufsausbildungsverhältnis zustande. In Österreich und der Schweiz wird stattdessen ein Lehrvertrag abgeschlossen. Der Berufsausbildungsvertrag ist in § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, in dem der Gesetzgeber die Mindestangaben vorschreibt. Das BBiG gilt nicht für die Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger, zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer und zum Altenpfleger. Hierfür sind die eigenen Bundesgesetze Krankenpflegegesetz (KrPflG) beziehungsweise Altenpflegegesetz (AltPflG) zuständig.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Berufausbildungsvertrag von Robert Tröster, 1952Lehrvertrag für Charlotte Weinreich zur Ausbildung zur Schneiderin, 16.07.1935Lehrvertrag für Helene Siegmann zur Ausbildung zur Schneiderin, 01.10.1932Lehrvertrag für Else Hellmann zur Ausbildung zur Schneiderin, Juli 1934Lehrvertrag für Gisela Bertram zur Ausbildung zur Schneiderin, 01.05.1942Lehrvertrag für Irmgard Zobel zur Ausbildung zur Schneiderin, 17.11.1942
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