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Satzung

Als öffentlich-rechtliche Satzung bezeichnet man in Deutschland Rechtsnormen, die von einer mit Satzungsautonomie ausgestatteten juristischen Person des öffentlichen Rechts für ihren Bereich erlassen werden.

Öffentlich-rechtliche Satzungen beruhen auf einer öffentlich-rechtlichen Satzungsautonomie, während privatautonome Satzungen in der Privatautonomie gründen. Das Selbstverwaltungsrecht juristischer Personen des öffentlichen Rechts wird auch Autonomie genannt, weshalb man herkömmlich im öffentlichen Recht auch von autonomer Satzung spricht – auch wenn in einem weiteren Sinn die privatrechtlichen Satzungen ebenfalls „autonome Satzungen“ sind.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Beleihungsgrundsätze für öffentliche Sparkassen gemäß § 251 der MustersatzungAllgemeine Bestimmungen für den Geschäftsverkehr mit der Bankabteilung der Kreissparkasse WolmirstedtBegleiterlaß. Mustersatzung für Sparkassen, 1927Satzung der Kreissparkasse in Wolmirstedt.Allgemeine Bestimmungen der Kreissparkasse Wolmirstedt, 1917Satzung des Reichsverbandes Deutscher Schuhhändler, um 1925
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