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Fürsorge

Fürsorge bezeichnet die freiwillig oder gesetzlich verpflichtend übernommene Sorge für andere Personen oder Personenvereinigungen. Daraus abgeleitet bezeichnet Fürsorge die Sorge, auf die Menschen unter bestimmten Umständen ein Recht haben, und bezeichnet ebenfalls das aus der Ethik der Barmherzigkeit bzw. der Almosenpraxis erwachsene System der öffentlichen Fürsorge.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Anfrage zur Sozialen Unterstützung für Genossenschaftsmitglied, 13.12.1988Schreiben des Vaterländischen Frauenvereins Wolmirstedt an Georg Grenzau, 03.05.1930"Die im Gebiete der Gefängnisgesellschaft vorhandenen Ortsvereine zur Fürsorge für entlassene Gefangene, nach dem Gründungsjahr geordnet"17 Bilder zur Bibel, Ich bin nackend gewesen, und ihr habt mich bekleidet (No. 14)Brief des Innenministeriums an die Gefängnis-Gesellschaft für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt vom 21. März 1907Erklärung des Deutschen Hülfs-Vereins für entlassene Gefangene
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