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Ausweisung

Die Begriffe Ausweisung oder Landesverweis bezeichnen die Anordnung der Behörden eines Staates, ein in seinem Hoheitsgebiet (rechtmäßig oder rechtswidrig) anwesender ausländischer Staatsbürger habe dieses zu verlassen.

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Warhaftige beschreibung Von der stadt, Und landschafft Umb Parisz, da Vil fürnheme Schlachte Und sonst anders geschehen fuernemlich allen Orten die/ die Jesuwitten gewonet Und durch beuelich des Kuenincx Von Naverra Verbannet Und auszgefueret worden, so meldet den 18 Aug: 1598
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