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Auftrag

Der Auftrag ist in der Rechtswissenschaft ein Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer, bei dem sich letzterer verpflichtet, das ihm übertragene Geschäft unentgeltlich zu besorgen.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Fräulein Goern
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