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Frauenwahlrecht

Frauenwahlrecht bedeutet, dass Frauen eines Landes die Möglichkeit haben, an politischen Abstimmungen aktiv und passiv teilzunehmen. Der Begriff Frauenstimmrecht dagegen bezieht sich dabei nur auf das aktive Wahlrecht. Dem Erlangen des Frauenwahlrechts ging ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der im 18. Jahrhundert begann.

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S/W Foto Landtagswahl 1919, Bitterfeld
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