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Mitgliedschaft

"Unter Mitgliedschaft versteht man das Rechtsverhältnis der Mitglieder zu einer Personenvereinigung. Dieses Rechtsverhältnis entsteht durch (schriftliche) Beitrittserklärung und Zulassung des Beitritts durch die Personenvereinigung (vgl. § 15 GenG). Es handelt sich um einen Aufnahmevertrag. Die Mitgliedschaft entsteht auch durch Aufnahme (manchmal mit bestimmten Symbolhandlungen und Ritualen), von Amts wegen oder durch Geburt. Sie ist verbunden mit bestimmten Rechten, zum Beispiel der Teilnahme an eigens für Mitglieder geplante Aktivitäten, als auch mit Pflichten, etwa der Entrichtung von festgesetzten Mitgliedsbeiträgen oder der Übernahme bestimmter Funktionen, die zur Organisation der jeweiligen Personenvereinigung dienen, so zum Beispiel Schriftführer, Presse- oder Kassenwarte/Kassenprüfer. Sie endet zum Beispiel durch Abwahl, Ausschluss, Austritt, Rücktritt, Tod des Mitglieds oder Auflösung der Personenvereinigung." - wikipedia 28.06.2019

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Reichstreubund, 10 Jahre MitgliedschaftErklärung der Entrichtung der Jahresumlage zum Kammerbeitrag 1971 für Sattlermeister Heinz Berger, 31.03.1971Abzeichen, 25 Jahre FDGBDFD - Demokratischer Frauenverband, MitgliedsabzeichenHerr Bullrig will't aber nich haben/ deß seine/ Frau Mitgliedin wer'n soll von'n/ "demokratischen Frauensklubb."
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