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Erholungsort

"Mit dem Prädikat Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort wird in mehreren deutschen Bundesländern eine Gemeinde oder ein Gemeindeteil ausgestattet aufgrund der als besonders begutachteten Eignung zur Erholung z. B. im Rahmen eines Erholungsurlaubs mit einwandfreier Luftqualität.

In Deutschland erfolgt die Anerkennung zum „staatlich anerkannten Erholungsort“ durch das zuständige Ministerium des jeweiligen Bundeslands bzw. durch die „Ämter für regionale Landesentwicklung“; als Grundlage dienen die Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen des Deutschen Heilbäderverbands e. V. und des Deutschen Tourismusverbands e. V.; erstmals taucht der Begriff auf im Titel der 2. Auflage von 1951." - (de.wikipedia.org 11.01.2022)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

"Kreis-Sportfest im Küchenhorn", Sommer 1932
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