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Gesinde

"Das Gesinde (regional auch „die Leute“) bezeichnet die zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichteten (Deputatgesinde) oder verdingten (Hausgesinde) Dienstboten eines Grund- oder Gutsherrn. Der Begriff hat gemeingermanische Wurzeln und gelangte über althochdeutsch gisind in die deutsche Sprache, was „Gefolgsmann“ bedeutete. Der langobardische gasindius und der angelsächsische gesiþ, was beides ebenfalls Gefolgsleute bezeichnete, sind stammverwandt." - (de.wikipedia.org 02.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Gesinde-Dienstbuch von Friederike GörschBroschüre "Das Landarbeiterschutzgesetz und das Leben des Landarbeiters von gestern und heute", 1952Erneuertes Edikt zum Umgang mit [Zigeunern], Armen, Bettlern 1720Instruktion zum Umgang mit [Zigeunern], Dieben, Bettlern 1730
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