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Seemann

"Seemann, Plural Seeleute, bezeichnet an Bord eines Schiffes tätige Personen. Nach der maßgeblichen internationalen Maritime Labour Convention (MLC), deren Mindeststandards auch dem deutschen Seearbeitsgesetz für Schiffe unter deutscher Flagge zugrunde liegen, ist der Begriff der Seeleute deutlich weiter gefasst als nach früheren gesetzlichen Definitionen. Durch die 2013 in Kraft getretene MLC umfasst der Begriff Seemann nun alle Personen, die „tatsächlich irgendeine Tätigkeit“ an Bord ausüben, und es ist unerherblich, ob ein wirksamer Heuervertrag besteht, also ein seemännischer Arbeitsvertrag, ob eine besondere Qualifikation vorliegt und wie lange oder wie häufig die Personen ihre Tätigkeit ausüben. Dadurch zählen beispielsweise auch Servicekräfte auf Kreuzfahrtschiffen zu den Seeleuten." - (de.wikipedia.org 21.12.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Beschreibung/ Eines Unerhoerten Meerwunders so sich zwi=/ schen Dennmarck und Nortwegen hat sehen lassen/ Von einer/ Hochansehenlichen Stands Person beschrieben.
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