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Familienbuch

Das Familienbuch war in Deutschland ein Personenstandsbuch, in dem der jeweilige Personenstand der Familienangehörigen dokumentiert wurde.

Es wurde mit dem Personenstandsgesetz vom 3. November 1937 eingeführt, in geänderter Form in die Neufassung des bundesdeutschen Personenstandsgesetzes durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Personenstandsgesetzes vom 18. Mai 1957 übernommen und mit dem Personenstandsrechtsreformgesetz vom 19. Februar 2007 durch Beurkundungen in den Personenstandsregistern ersetzt.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Stammbuch der Familie Cyrus aus Magdeburg, 1902Hausstandsbuch des Martin Oeder
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