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Kapitulation

Eine Kapitulation (oder ein sich Ergeben) ist eine Unterwerfungserklärung, im allgemeinen Sprachgebrauch ein „endgültiges Sichbeugen vor überlegener Gewalt“. Im Völkerrecht werden damit Verträge zwischen militärischen Befehlshabern bezeichnet, in denen sich ein Vertragspartner den einseitig festgesetzten Bedingungen des gegnerischen unterwirft. Der Unterlegene in einem Konflikt kann für das Niederlegen der Waffen bestimmte Zugeständnisse verlangen.

Genauere Bestimmungen zur Kapitulation sind in der Haager Landkriegsordnung von 1907 festgehalten, dort insbesondere die Übergabe einzelner Soldaten oder kleinerer Kampfeinheiten als einseitiger Akt (englisch simple surrender), wodurch diese zu Kriegsgefangenen werden.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Brandenburgische Kriegs-Scenen, Wolffersdorfs schnelle Gegenwart des Geistes. 1759Wahrhaffte Abbildung der Statt und Festung Landau nebst aller Wercke/ welche davor auff denen 3en Attaquen zeitwehrender solcher Belagerung unter/ hohen Comando ihro Hochf. Drchl. Printz Ludwig von Baden Ao. 1702 d. 17 Jun/ ihren Anfang genomen, nachgehends aber unter allerhöchste Commando Ihro/ Röm: Köngl: May. JOSEPHS 1. biß zu Eroberung solcherBelegerung und eroberung der Stat Rein Berck, durch Graff Moritz den 19 Augustus 97 alles durch die Zifferen erkleret.Belägerung der Statt und Vestung/ RHEINBERCK,/ Durch ihr Ex. Printz Fridrich Henrich/ von Uranien Grave zu Nassaw etc./ angefangen dem 13. Mey, ud nach zo tage/ mit acort übergeben, den 4. Iuny,/ 1633.
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