museum-digitalsachsen-anhalt
STRG + Y
de

Antrag

Das Antragsrecht bezeichnet das Recht einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung, rechtsverbindlichen Erklärung oder behördlichen Entscheidung. - Wikipedia 06.07.2016

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Antrag auf Ausstellung einer Kennkarte von Maria Oeder, 11. März 1945
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]