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Beruf

"Ein Beruf ist die im Rahmen einer arbeitsteiligen Wirtschaftsordnung aufgrund besonderer Eignung und Neigung systematisch erlernte, spezialisierte, meistens mit einem Qualifikationsnachweis versehene, dauerhaft und gegen Entgelt ausgeübte Betätigung eines Menschen. Der Begriff ist abzugrenzen vom umgangssprachlichen Ausdruck Job, der eine Erwerbstätigkeit bezeichnet, die nur vorübergehend ausgeübt wird oder nicht an eine besondere Eignung oder Ausbildung gebunden ist." - (de.wikipedia.org 07.03.2020)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Mappe mit FotosLehrmaterial zum Handwerkerlehrjahr - I. AbschnittSystematik für die Zuordnung der Handwerksberufe und der Kleinindustrie zu WirtschaftszweigenNachweiskarte Erfüllung Pflichtarbeit, Arbeitspflicht und Leistung des Kulturbeitrages für Hans Dunker, 1945Druckstock für Holzstich Beruf: WinzerDruckstock für Holzstich Beruf: Imker
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