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Landesherr

Als Landesherr bezeichnet man für den Zeitraum vom Mittelalter bis in die Neuzeit den Inhaber der Landeshoheit in einem Territorium, wo er die höchste Herrschaftsgewalt ausübte. Der Landesherr war in der Regel ein durch Geburtsrecht oder Lehnsrecht bestimmter Eigentümer oder Verwalter eines Herrschaftsbereiches und Angehöriger des Adels oder des hohen Klerus.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Abildung der Erroberrung Libstatt / Abildung wie Mansfelder im Decem: 1623 in Westphalen geschlagen. / Abildung wie die Türcken und tarterrn Im Nov 1623 bey Neuheussel und gemorra geschlagen. / Abildung wie bey Göttingen der Key Armata beschaffen gewest
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