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Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung ist eine staatliche Sozialversicherung.

Invalidenversicherung ist in Deutschland die historische Bezeichnung für die Arbeiterrentenversicherung. Die Invalidenversicherung ist eine staatliche Sozialversicherung und wurde in Deutschland 1889 von Otto von Bismarck eingeführt.

"Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche und obligatorische Sozialversicherung und bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und den Ergänzungsleistungen die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems. Ihr Ziel ist es, Versicherten bei Eintritt von Invalidität mittels Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder finanzieller Leistungen die Existenzgrundlage zu sichern. Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), das sich auf die Artikel 111 und 112 der Bundesverfassung stützt, enthält die gesetzlichen Grundlagen für die Invalidenversicherung." - (Wikipedia (de) 04.02.2024)

"Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche und obligatorische Sozialversicherung und bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und den Ergänzungsleistungen die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems. Ihr Ziel ist es, Versicherten bei Eintritt von Invalidität mittels Massnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt oder finanzieller Leistungen die Existenzgrundlage zu sichern. Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), das sich auf die Artikel 111 und 112 der Bundesverfassung stützt, enthält die gesetzlichen Grundlagen für die Invalidenversicherung." - (de.wikipedia.org 04.02.2024)

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Lohntüte der Maschinenfabrik Buckau für LamprechtLohntüte der Siemens-Bauunion für Walter Lamprecht, Oktober 1931Lohntüte der Maschinenfabrik Buckau für Lamprecht, Juni/Juli 1936
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