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Beamter

"Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Vom Beamtentum abzugrenzen sind die Beschäftigungsverhältnisse als Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte), die sich nach privaten Arbeitsrecht und Tarifverträgen richten.

Richter und Soldaten sind keine Beamte und ihr Dienstrecht ist in anderen Rechtsnormen (DRiG bzw. SG) geregelt. Dennoch finden auf diese Statusgruppen viele beamtenrechtliche Bestimmungen Anwendung oder es wurden ähnliche Regelungen getroffen (z. B. in den Bereichen Besoldung und Versorgung). Zu Religionsgemeinschaften, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannt sind, kann ein Kirchenbeamtenverhältnis begründet werden." - (de.wikipedia.org 07.09.2020)

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Namen-Verzeichnis sämmtlicher Mitglieder der Freimaurer - Loge WolmirstedtSilbermedaille zum 50-jährigen Dienstjubiläum des Regierungspräsidenten Johann Julius Albert Hecht (*1731, † 1804)Medaille zum 50-jährigen Dienstjubiläum des Regierungspräsidenten Johann Julius Albrecht (Albert) Hecht (* 1731, † 1808)Vor den Wählern. Sie fragen mich nach meiner Meinung über die künftige Verfassung Deutschlands ... / In der Paulskirche. Meine Meinung über die künftige Verfassung Deutschlands...Hoffart.Die Bürger unter dem Pantoffel.
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