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Handwerkskammer

"Eine Handwerkskammer ist eine in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks in einem Kammerbezirk. Aufgabe der Handwerkskammern ist es, die Interessen des Gesamthandwerks zu vertreten und die Belange des Handwerks im Zuge der Selbstverwaltung selbst zu regeln. Die Handwerkskammer übt die Rechtsaufsicht über die Innungen und die Kreishandwerkerschaften im Kammerbezirk aus.

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Handwerksbetriebes (unterschieden in: zulassungspflichtige Handwerke und zulassungsfreie Handwerke) und des handwerksähnlichen Gewerbes (zu dem ca. 60 verschiedene Berufe gehören) sowie die Gesellen, Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung und die Lehrlinge." - (de.wikipedia.org 29.06.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Meisterbrief des Schuhmacherhandwerks aus dem Jahre 1925Handwerkskarte von Kurt Thurm (1936)Ehrenmeister-Brief zum 50-jährigen Meisterjubiläum für Christoph Funke, 1. April 1925Lehrvertrag für Georg Grenzau zur Ausbildung als Buchdrucker, 06.10.1904 (Kopie)Genehmigung von Sonntagsarbeit durch die Gewerbe-Inspektion Magdeburg für Buchdruckerei Adolf Grenzau, 27.12.1913 (Kopie)
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