museum-digitalsachsen-anhalt
STRG + Y
de

Wilderei

Wilderei bezeichnet das unberechtigte oder gesetzlich strafbare Jagen und Fangen von Wildtieren. Wilderer werden oder wurden historisch auch als Jagd- bzw. Wildfrevler, Wilddieb, Wildschütz/Raubschütz oder Schwarzgeher bezeichnet. Sowohl im Strafrecht als auch bei der Darstellung in den Medien geht es bei Wilderei meistens um große Wirbeltiere.

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Der Wilddieb
Objekte zeigen

[Stand der Information: ]