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Kirchenrecht

"Kirchenrecht ist das selbst gesetzte Recht einer Kirche.

In Deutschland geht es vor allem um das katholische und um das evangelische Kirchenrecht. Ein Synonym für das katholische Kirchenrecht ist kanonisches Recht. Auch die orthodoxen und anglikanischen Kirchen bezeichnen ihr eigenes Recht als kanonisches Recht.

Gegenbegriff zum kirchlichen Recht ist das weltliche Recht, insbesondere das jeweilige staatliche Recht. Auch das staatliche Recht kann sich auf die Kirche(n) beziehen (Staatskirchenrecht). Das Kirchenrecht und das Staatskirchenrecht unterscheiden sich in dem Geltungsgrund (Autorität): Recht auf Grund der originären Selbstgesetzgebungskompetenz einer Kirche oder Recht auf Grund staatlicher Souveränität." - (de.wikipedia.org 16.05.2021)

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