museum-digitalsachsen-anhalt
STRG + Y
de
Museum Wolmirstedt Archivalien [A_453]
Quittung für Kriegselterngeld vom 29. Januar 1919 (Museum Wolmirstedt RR-F)
Herkunft/Rechte: Museum Wolmirstedt (RR-F)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Quittung für Kriegselterngeld für den gefallenen Soldaten Emil Gremler vom 29. Januar 1919

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Beiges Papier im Querformat beidseitig bedruckt bzw. beschrieben.
Vorderseite: Schwarzer Vordruck mit handschriftlichen Ergänzungen in schwarzer Tinte. Text: "Pensionsregelbehörde Nr. 3 // H // Quittung über Hinterbliebenenbezüge. - Witwe. // Stammkarte Nr. // 4242 // 36 M - Pf., // wörtlich Dreissigundsechs Mark // haben wir für den Monat Februar 1919 als Eltern // des Landsturmmannes Emil Gremler aus der Postkasse erhalten. // [...] // Jastrow, den 29. Januar 1919. // Udo Gremler Bertha Gremler, geborene Ehreke // Wohnung Berlinerstr: 34 // [...] // Wer unbefugt Hinterbliebenenbezüge abhebt, macht sich strafbar. // Muster G. 8 // Anmerkungen auf der Rückseite.".
Rückseite mit Text: "Anmerkungen. // 1. Vordrucke zu den Quittungen werden dem Empfänger nach Aufbrauch des ersten Bedarfs von der Postanstalt / zugestellt. // 2. Die Zahlung der Gebührnisse durch die Postanstalt erfolgt nicht am Monatsersten, sondern früher, und zwar am // 29. oder, wenn dieser Tag auf einen Sonntag oder allgemeinen Freitag fällt, am 28. des vorhergehenden Monats (im Febuar 26.). Die pünktliche Abhebung der Gebührnisse an den Fälligkeitstagen ist dringend notwendig. // 3. Wünscht der Empfänger die Begleichung der Gebührnisse im Postscheck- oder im Girowege, so hat er dies bei der // Postanstalt seines Wohnsitzes zu beantragen. // 4. Verlegt der Empfänger seinen Wohnsitz oder wünscht er aus sonstigen dringenden Gründen seine Bezüge bei einer // anderen Postanstalt abzuheben, so hat er die Überweisung der Zahlung bei der Post oder bei der Pensionsregelungs // behörde zu beantragen. // 5. Die Quittungen für März jedes Jahres müssen auf einem besonderen Vordruck bescheinigt werden von einer Zivil- // oder Militärbehörde oder von einer bei der Zahlung nicht beteiligten, zur Führung eines öffentlichen Siegels // berechtigten Person (Militärperson, Bezirksvorsteher, Beamte der Armenpflege, Schiedsmann, Geistliche, Standes- // beamte, Steuereinnehmer, Gemeine- [Guts-] vorsteher, Polizeibeamte, Kontrollbeamte der Versicherungsanstalt usw.) // unter Beidrückung des Dienstsiegels. In den übrigen Monaten ist keine amtliche Bescheinigung notwendig.".

Material/Technik

Papier, Tinte / Druck, Handschrift

Maße

L: 16,6 cm x B: 21,1 cm

Links/Dokumente

Karte
Unterzeichnet Unterzeichnet
1919
Bertha Gremler
Jastrowie
Unterzeichnet Unterzeichnet
1919
Gremler, Hermann Udo
Jastrowie
Gedruckt Gedruckt
1900
Deutsches Reich
1899 1922
Museum Wolmirstedt

Objekt aus: Museum Wolmirstedt

Das Wolmirstedter Museum wurde 1927 gegründet und befindet sich seit 1981 in einer teilweise ausgebauten Bruchsteinscheune auf der Schlossdomäne,...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.