Geldanspruch der hinterbliebenen Eltern eines gefallenen Soldaten bei entsprechender Bedürftigkeit. Diese liegt u. a. vor, wenn der gefallene Soldat zu seinen Lebzeiten die Familie versorgt hat ...
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(finanziell, Arbeitsleistung etc.). [Vgl. Dr. A. Stocker: "Kriegshinterbliebenenfürsorge. Ein Handbuch der sozialen Fürsorge für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen.", S.65 f; 1918, Karlsruhe - http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1205545 am 13.08.2014]