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Kriegselterngeld

Geldanspruch der hinterbliebenen Eltern eines gefallenen Soldaten bei entsprechender Bedürftigkeit. Diese liegt u. a. vor, wenn der gefallene Soldat zu seinen Lebzeiten die Familie versorgt hat (finanziell, Arbeitsleistung etc.). [Vgl. Dr. A. Stocker: "Kriegshinterbliebenenfürsorge. Ein Handbuch der sozialen Fürsorge für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen.", S.65 f; 1918, Karlsruhe - http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/1205545 am 13.08.2014]

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Quittung für Kriegselterngeld für den gefallenen Soldaten Emil Gremler vom 29. Januar 1919Quittung für Kriegselterngeld für den gefallenen Soldaten Emil Gremler vom 1. April 1917Formular mit Bestätigung der Auszahlung von Kriegselterngeld an Bertha und Udo Gremler
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