In der Akte sind die Aufgebote, der Stadt Jerichow von 1900 bis 1935 verzeichnet.
Seit 1998 gibt es in Deutschland die Pflicht zum Aufgebot bestellen nicht mehr, also die Anmeldung zur Eheschließung und die öffentliche Bekanntmachung durch einen Aushang beim Standesamt. Die Anmeldung zur Eheschließung besteht weiterhin.