Lukas Friedrich Langemack (1719-1761) war in Berlin zunächst als Polizeisekretär, später dann als Ratsherr tätig. Lange Zeit war er Hausgenosse Ramlers. Über diesen lernte auch Gleim ihn kennen. Er verfasste zahlreiche juristische Schriften, darunter "Philosophische Gedanken zur Verbesserung des Justizwesens" und "Abbildung einer vollkommenen Policey" (1747). Seit dem Ende der 50er Jahre war er zunehmend eingeschränkt durch eine Geisteskrankheit, die ihn auch seine Anstellung kostete. Aufmunterungen und Ablenkungen durch Ramler, auch durch Gleim schlugen fehl. Er übersetzte nur noch wahnhaft und starb schwer erkrankt.
Karl Wilhelm Ramler, der Gleim bei der Bestellung einer Reihe von Porträts seiner Berliner Freunde bei dem mit Gleim wie auch mit Ramler befreundeten Maler Gottfried Hempel, als Mittelsmann diente, schreib Gleim am 12. Oktober 1748: "Ich will dann auch sorgen, daß sie Sulzern und Langemack und Krausen bekommen, wenn ich sie auch selbst etwas später bekommen solte ..."
verso: Langemack / wegen seines Gesetzbuches / gemahlt für Gleim / von Hempel zu Berlin